AGB - Allgemeine Geschäftbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Peter Höfler, EWAY web+entwicklung

  1. Allgemeines
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen zwischen dem Softwareentwickler (im Folgenden "Auftragnehmer") und dem Kunden (im Folgenden "Auftraggeber"), soweit nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
    2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.
  2. Leistungen
    1. Der Auftragnehmer entwickelt Software nach den im Vertrag festgelegten Spezifikationen.
    2. Zusätzliche Leistungen, wie Änderungen oder Erweiterungen des Projektumfangs, müssen schriftlich vereinbart werden und können zusätzliche Kosten verursachen.
    3. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, allgemeine, nicht projektspezifische Bestandteile der Software für andere Projekte oder Kunden zu verwenden.
  3. Rechte an geistigem Eigentum
    1. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer. Der Auftraggeber erhält eine zeitlich und räumlich unbegrenzte, exklusive Lizenz zur Nutzung der im Rahmen des Projekts spezifizierten und gelieferten Programmierzeilen. Vorbestehender sowie nach Abschluss des Projekts weiterentwickelter oder neu erstellter Code ist von dieser Lizenz ausgeschlossen.
    2. Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine und wiederverwendbare Bestandteile der Software sowie Eigenentwicklungen für andere Projekte zu verwenden.
    3. Open-Source-Komponenten werden im Einklang mit den jeweiligen Lizenzbestimmungen integriert. Der Auftragnehmer haftet nicht für Einschränkungen, die sich aus diesen Lizenzen ergeben.
  4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Die Vergütung erfolgt gemäß der im Vertrag vereinbarten Zahlungsmodalitäten.
    2. Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
    3. Bei ausstehenden Zahlungen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, die Nutzung der Software einzuschränken oder zu untersagen.
  5. Abnahme der Software
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Software innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung zu testen und schriftlich abzunehmen oder Mängel anzuzeigen. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieses Zeitraums, gilt die Software als abgenommen.
  6. Gewährleistung
    1. Der Auftragnehmer leistet Gewähr für die vertragsgemäße Funktionalität der Software für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Abnahme. Fehler, die nicht auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, werden innerhalb dieses Zeitraums kostenfrei behoben.
  7. Support und Wartung
    1. Support- und Wartungsleistungen sind nicht im Projektumfang enthalten und werden separat vereinbart. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden.
  8. Schutz vor unbefugtem Zugang
    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Software vor unbefugtem Zugriff zu schützen und diese nicht ohne vorherige Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte weiterzugeben.
  9. Namensnennung
    1. Der Auftragnehmer hat Anspruch darauf, als Urheber in angemessener Weise genannt zu werden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.
  10. Haftung
    1. Der Auftragnehmer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
    2. Eine Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
  11. Reaktionszeiten bei Fehlern
    1. Fehler mit hoher Priorität (z. B. Systemausfälle) werden innerhalb von 72 Stunden nach erfolgreicher Meldung bearbeitet. Für Fehler mittlerer oder niedriger Priorität gelten andere Fristen, die im Vertrag geregelt werden.
  12. Änderungen und Modifikationen
    1. Änderungen oder Modifikationen der Software dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen werden.
  13. Laufzeit und Beendigung
    1. Diese Vereinbarung gilt ab Unterzeichnung des Vertrags und bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit in Bezug auf die entstandenen Arbeitsergebnisse wirksam.
    2. Im Falle einer Beendigung der Zusammenarbeit bleiben die Rechte des Auftraggebers an den übergebenen Arbeitsergebnissen bestehen, sofern die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt wurde.
  14. Vertraulichkeit
    1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit ausgetauschten Informationen vertraulich zu behandeln.
    2. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertrags hinaus.
  15. Nutzung von Arbeitsergebnissen als Referenz
    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die entwickelten Ergebnisse im Rahmen von Eigenwerbung (z. B. Portfolio, Website) als Referenz zu nutzen, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich.
  16. Anwendbares Recht
    1. Es gilt das Recht der Steiermark. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  17. Schlussbestimmungen
    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
    2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
    3. Gerichtsstand ist Fürstenfeld.
Geschäftbedingungen Revision: Dezember 2024, 13.12.2024